Allgemeine Geschäftsbedingungen ALDU Group
Artikel 1 - Allgemeines
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Lieferungen von Produkten durch die ALDU Group mit Sitz in De Traanbok 7F, 1601 MD Enkhuizen.
1.2 Diese Bedingungen gelten für alle unsere Geschäftskunden, wie z.B. Großhändler, Bauunternehmen und sonstige Geschäftskunden.
Artikel 2 - Angebote und Vereinbarungen
2.1 Alle von der ALDU Group unterbreiteten Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
2.2 Ein Vertrag kommt nach schriftlicher Bestätigung durch die ALDU Group oder nach Lieferung der Produkte zustande.
Artikel 3 - Lieferung
3.1 Die Lieferungen erfolgen ab unserem Lager in den Niederlanden, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
3.2 ALDU ist bestrebt, innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens zu liefern, kann jedoch nicht für etwaige Verzögerungen haftbar gemacht werden.
3.3 Das Risiko der Produkte geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Käufer über.
Artikel 4 - Preise und Zahlung
4.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger Abgaben.
4.2 Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist befindet sich der Käufer in rechtlichem Verzug und ALDU kann die gesetzlichen Zinsen berechnen.
Artikel 5 - Eigentumsvorbehalt
5.1 Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der ALDU Group.
5.2 Der Käufer ist bis zum Eigentumsübergang nicht berechtigt, die Produkte zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
Artikel 6 - Haftung
6.1 ALDU Group haftet nicht für indirekte Schäden, wie Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen.
6.2 Eine etwaige Haftung von ALDU ist auf die Höhe der Versicherungssumme, maximal auf den Rechnungsbetrag der gelieferten Produkte beschränkt.
Artikel 7 - Gewährleistung
7.1 ALDU Group garantiert, dass die gelieferten Produkte den üblichen Anforderungen und Normen entsprechen.
7.2 Etwaige Mängel müssen ALDU innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls erlischt jeder Anspruch auf Gewährleistung.
Artikel 8 - Höhere Gewalt
8.1 Im Falle höherer Gewalt hat ALDU Group das Recht, die Ausführung des Vertrages auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, ohne dass ALDU zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist.
8.2 Unter höherer Gewalt ist jeder Umstand zu verstehen, der außerhalb der Kontrolle von ALDU liegt und aufgrund dessen ALDU die Einhaltung des Vertrages nicht zugemutet werden kann.
Artikel 9 - Anwendbares Recht und Streitigkeiten
9.1 Auf alle Verträge zwischen der ALDU Group und dem Käufer findet das niederländische Recht Anwendung.
9.2 Für Streitigkeiten ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk ALDU seinen Sitz hat.